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089 – 649 555 4-0 – 24/7 Rufbereitschaft: 0171-4879080

Das Landespflegegeld (Bayern)

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass Pflegebedürftige Menschen in Bayern (ab Pflegegrad 2) pro Jahr 1.000,- EUR zusätzlich vom Land Bayern erhalten.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher
  • Pflegebedürftige, deren Hauptwohnsitz bei der Antragstellung in Bayern ist

Wie wird das Landespflegegeld beantragt?

Die Bayerische Staatsregierung hat einen 1-seitigen Antrag erstellt.

Was ist bei der Antragstellung noch zu beachten?

  • Der Antrag muss unterschrieben werden
  • Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss erteilt werden
  • Sie müssen dem Antrag eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse beilegen, aus der sich der Pflegegrad ergibt.
  • Das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) reicht nicht aus.
  • Die erste Seite des Personalausweises muss als Kopie beigefügt werden.
  • Wenn eine Person zur Antragsstellung bevollmächtigt ist, muss die unterschriebene Vollmacht im Original beigefügt werden.

Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden.

Sie haben Fragen zum Landespflegegeld?

Zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 089-649 555 40!